Informationen für Patienten

Liebe Patientinnen und liebe Patienten,

für gynäkologische Termine stehen wir nach vorheriger telefonischer Anmeldung innerhalb der Sprechzeiten zur Verfügung.

Ihr Team des Fertility Center Bayreuth

Während der Sprechzeiten können Sie folgende Termine vereinbaren

  • Kinderwunsch-Erstgespräche
  • Wiederholungsgespräche
  • Ultraschallkontrollen
  • Blutentnahmen
  • Einfrieren von Sperma und Eizellen
  • Terminabstimmung für TESE (Hodenbiopsie)
  • endokrinologische Sprechstunde
  • Spermiogramme


IVF-Labor

Hier erhalten Sie Termine für den Embryotransfer und Auskünfte über die Befruchtung nach IVF/ICSI. Am Tag nach der Punktion werden Sie von unserem Labor informiert.

Blutentnahme und Spritzen

Sind während der Sprechzeiten auch kurzfristig möglich. Bitte vereinbaren Sie hierfür einen Termin.

Honorar und Liquidation

Während der Sprechzeiten ist Frau Schnell für allgemeine Fragen zur Rechnungsstellung für Sie erreichbar.

Was sonst noch wichtig ist

Für Ihre optimale Betreuung und für Ihre Fragen nehmen wir uns viel Zeit. Gleichzeitig wollen wir unnötige Wartezeiten für alle vermeiden.

Nutzen Sie deshalb für ausführliche Beratungen einen speziellen Wiederholungs-Gesprächstermin.

Ein reiner "Ultraschall-Termin" ist auf 15 Minuten begrenzt. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass hier keine längeren Beratungen stattfinden können.

Für Verständnisfragen stehen Ihnen auch unsere speziell geschulten nichtärztlichen Mitarbeiterinnen gerne zur Verfügung.

Neue Richtline für Kostenerstattung des G-BA

Der gemeinsame Bundesausschuss (der Ärzte und Krankenkassen/G-BA) hat eine neue Richtlinie für die Kostenerstattung von ICSI-Behandlungen herausgegeben (Juni 2017), die die männliche Fertilität betreffen.

Für die Kostenübernahme der Behandlungskosten durch die Krankenkassen und damit auch für die Erstellung unseres Kostenplans für die Behandlungen sind nun erforderlich:
- 2 Spermiogramme
- Untersuchung durch einen Arzt mit Zusatzbezeichnung Andrologie

Kinderwunsch und Chemotherapie

Seit dem 1. Juli 2021 übernimmt die Krankenkasse die Kosten einer Kyrokonservierung von Eizellen!

Krebspatienten können durch die Krebsbehandlung/Chemotherapie mitunter ihre Fruchtbarkeit verlieren. Damit sie dennoch später einmal Kinder bekommen können, bezahlt die gesetzliche Krankenversicherung Maßnahmen zum Einfrieren und Lagern von Eizellen oder Spermien. Wir bieten Ihnen diese Form der Erhaltung Ihrer Fruchtbarkeit in unserem Zentrum gerne an.

Kostenübernahme in der privaten Krankenversicherer

Die Voraussetzung der Kostenerstattung in der PKV basiert nicht – wie eben die der GKV und Beihilfe – auf einem gesetzlich normierten Anspruch, sondern auf einem vertraglichen Anspruch gegenüber dem privaten Krankenversicherer. Soweit hier seit geraumer Zeit die dahingehenden Versicherungsbedingungen vom jeweiligen Versicherer nach eigenen marktlichen und versicherungstechnischen Ausrichtungen frei gestaltet werden können, sind die jeweiligen Versicherungsbedingungen im Einzelfall genau zu studieren. Da PKV-Verträge jedoch langfristig eingegangen werden – derzeit mangels Übertragbarkeit der Rückstellungen regelmäßig noch ein Leben lang – finden sich aktuell vornehmlich die Regelungen der vom Verband der Privaten Krankenversicherungen e.V. seinerzeit entworfenen Musterbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/KK). Danach sind die Kosten einer „medizinisch notwendigen Heilbehandlung einer versicherten Person wegen Krankheit …“ zu erstatten (so § 1 MB/KK).

(aus: JOURNAL FÜR REPRODUKTIONSMEDIZIN UND ENDOKRINOLOGIE)

Logo QM-Zertifizierung